Nicht-Normalität dessen, was Lust erzeugt (Störungen der Sexualpräferenz)
Bei den Störungen der Sexualpräferenz ist wichtig zu wissen, dass das, was "normal" ist, durch die Gesellschaft bestimmt wird. Dies unterliegt historisch gesehen gewissen Schwankungen. Aus diesem Grund ist das "nicht-normal" in Anführungszeichen gesetzt. Es ist eher als "nicht-gesellschaftskonform" zu verstehen
Nicht-verbotene, "nicht-normale" Lusterzeugung
Zu dieser Klasse gehört alles das, was vom Gesetz her erlaubt ist, die Gesellschaft aber als nicht normal empfindet. Zur Steigerung der sexuellen Erregung und zum Erreichen des Orgasmus sind dies z.B.:
- bestimmte Gegenstände wie Lack, Leder, High Heels usw. (Fetischismus),
- das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts (Fetischistischer Transvestitismus),
- das gefesselt und erniedrigt werden sowie das Erleiden von Schmerzen (Bondage, Sadomasochismus),
- verwenden von Körperausscheidungen wie Urin, Stuhl,
- beobachten andere Personen beim Sex (Voyeurismus)
- usw.
Diese Tätigkeiten sind für den Menschen lustvoll und können ein ganzes Leben lang gelebt werden. Problematisch kann es jedoch werden, wenn Lust nur noch über diese Mittel empfunden werden kann, bzw. wenn der Partner nicht mitspielen möchte.
Es kann auch zu Schuldgefühlen kommen, etwas Verbotenes zu tun. Denn die Gesellschaft bewertet solche Dinge häufig als "pervers", einem Begriff, der psychologisch nicht verwendet wird.
Verbotene, "nicht-normale" Lusterzeugung
In Deutschland sind einige der Tätigkeiten, die manchen Menschen Lust erzeugen, unter Strafe gestellt. Hier wird das, was als Störung angesehen wird, durch den Gesetzgeber definiert. Für die ausführende Person selbst ist dies häufig nicht störend. Dazu gehören
- sich beim sexuellen Akt (meist Selbstbefriedigung) zu zeigen (Exhibitionismus). Dies ist nur dann strafbar, wenn es entweder vor Kindern geschieht oder vor Erwachsenen, die sich davon belästigt fühlen.
- der Sex mit Kindern beiderlei Geschlechts (Pädophilie). Wobei der Begriff "Sex" hier rechtlich weit gespannt ist und bereits beim Streicheln beginnt. Auch ist der Besitz von Kinderpornografie bereits strafbar.
- das Reiben an anderen Menschen zur Lusterzeugung (Frotteurismus)
- Sex mit Toten (Nekrophilie)
Beides kommt bei Frauen wie bei Männern vor.
Was können Sie tun?
Wenn Sie eine verbotene Lusterzeugung präferieren, sollten Sie sich unverzüglich in psychotherapeutische Behandlung begeben, damit Sie keine Straftaten mehr begehen!
Wenn Sie mit einer erlaubten, aber "nicht-normalen" Lusterzeugung unzufrieden sind, können die Hintergründe durch tiefenpsychologische Methoden (z.B. auch der Hypnose) beleuchtet werden. Wege zu einer befriedigenden Sexualität (wie immer die dann auch aussehen mag), können so gefunden werden.
Sollten Sie eines dieser oder ein anderes Problem mit Sex haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin per eMail oder unter 0871-4301330. Sie können auch direkt um einen Termin anfragen. Schon Ihre Anfrage unterliegt der Schweigepflicht!
Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Sexualtherapie bzw. Psychotherapie allgemein, wo Sie auch Ihre eigene Frage stellen können.