Sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
Ein sexueller Missbrauch geschieht dann, wenn man mit einem anderen Menschen Sex macht, ohne dass dieser das ausdrücklich will. Bei Kindern ist dies noch weiter gefasst: Da Kinder die Tragweite der sexuellen Handlung nicht erfassen können, ist generell Sex vor oder mit Kindern bereits ein Delikt (siehe: Pädophilie).
Ein Missbrauch ist alles das, was gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der missbrauchten Person ausgeführt wird. Es ist also unerheblich, ob es zum Beischlaf kommt oder eine andere sexuelle Praxis ausgeführt wird. Ebenso ist es unwesentlich, welches Geschlecht betroffen ist. Beispiel: Wenn eine Frau einen Mann gegen dessen Willen oral befriedigt, dann wäre dies ein Missbrauch am Mann.
15 % der Frauen und 10 % der Männer haben Inzest Erfahrung (Inzest = Missbrauch innerhalb der Familie). Dies geschieht durch den Vater oder einen anderen Mann der Verwandtschaft. Aber auch der Bruder oder die Mutter bzw. Schwester kann der Täter sein!
Es ist nicht wichtig, ob zwischen dem Täter und dem Opfer eine Beziehung besteht. Sexueller Missbrauch kann demnach auch in der Ehe erfolgen! Dies hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt.
Eine andere Form sexueller Gewalt ist die sexuelle Belästigung. Diese findet man meistens am Arbeitsplatz. Es beginnt bereites bei sexuellen Witzen und geht bis hin zu Berührungen (auch außerhalb der Geschlechtsorgane).
Als Opfer
Sexuelle Gewalt als Opfer zu erleben ist sehr schlimm. Es kommt oft zu starken seelischen Schäden. Trauer, Wut, Scham usw. sind die Folgen. Gerade auch die Angst, dass es erneut auftritt, ist erdrückend. Denn der Täter oder die Täterin läuft weiter frei herum. Es gibt nur wenige Menschen, denen sich das Opfer anvertrauen kann. Dies kann eine Beratungsstelle, das Frauenhaus oder ein Psychotherapeut sein. Letzterer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Rechtliche Unterstützung gibt es beim Weißen Ring e. V.,
Als Täter
Als Täter sind Sie sich der Tragweite Ihres Verhaltens häufig nicht bewusst. Ihnen fehlt die Fähigkeit, Ihre Triebe ausreichend steuern zu können und STOP zu sich zu sagen. Vielleicht bereuen Sie auch Ihre Tat und können mit niemanden darüber reden. Sie haben Angst, dass es wieder geschieht. Wenden Sie sich unbedingt an einen Psychotherapeuten! Dieser kann mit Ihnen zusammen einen Therapieplan ausarbeiten, damit Sie nicht wieder übergriffig werden müssen. Der Psychotherapeut ist an die Schweigepflicht gebunden. Versuchen Sie es nicht alleine, Ihre sexuelle Lust in den Griff zu bekommen. Das geht vielleicht einige Zeit gut. Doch die Gefahr besteht, dass Sie es ohne professionelle Hilfe nicht schaffen können.
Was können Sie tun?
Wenden Sie sich als Opfer von sexueller Gewalt an eine Psychotherapeuten Ihres Vertrauens. Wenn Sie als Frau in häuslicher Gemeinschaft mit dem Täter leben, wenden Sie sich an das nächste Frauenhaus (Telefonbuch!) um geschützt zu sein (auch mit Kindern möglich)
Als Täter sollten Sie sich auch an einen Psychotherapeuten wenden, damit Sie Ihren Trieb kontrollieren können und dann die Ursache Ihres Verhaltens behoben werden kann. Wenn Sie akut spüren, dass Sie sich als Täter nicht zurück halten können, können Sie sich auch selbst in das nächste Bezirkskrankenhaus einweisen lassen
Sollten Sie eines dieser oder ein anderes Problem mit Sex haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin per eMail oder unter 0871-4301330. Sie können auch direkt um einen Termin anfragen. Schon Ihre Anfrage unterliegt der Schweigepflicht!
Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Sexualtherapie bzw. Psychotherapie allgemein, wo Sie auch Ihre eigene Frage stellen können.